Was bedeutet die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems für Einrichtungen des Gesundheitswesens?
Betrachtet man zunächst den Begriff „Qualität“ (Übereinstimmung von Anforderungen und Leistungen), so stellt man fest, dass diese Art zu arbeiten eigentlich immer schon üblich war. Wie sonst hätte man in der Vergangenheit alle Veränderungen im Gesundheitswesen meistern können.
Neu sind jetzt lediglich die Anforderungen, Prozesse, Arbeitsabläufe, Prüfungen, Fehler- und Beschwerdemanagement, etc. schriftlich festzulegen.
Dies bringt eine Reihe von Vorteilen:
- Die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern gelingt deutlich schneller
- Durch die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften entsteht eine höhere Rechtssicherheit
- Klare Strukturen, Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten erleichtern die Arbeit und verringern die Fehlerquote
- Aktives Fehler- und Beschwerdemanagement erhöhen die Kundenzufriedenheit und sparen Zeit, die sonst für Nacharbeiten benötigt würde
- Eine Zertifizierung zeigt auch nach aussen, dass aktiv an der Qualität gearbeitet wird und bietet einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil.
Für Kassenarztpraxen gibt es zahlreiche Formen des QM-Systems. Allerdings wurde von einigen Ärzten der Wunsch geäußert erst schrittweise in dieses Projekt einzusteigen.
Aus diesem Grunde habe ich das QM-System QM-Einstieg entwickelt, dass sich nur an den Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses orientiert.
Die Pflichtpunkte werden berücksichtigt und so in einem Handbuch dokumentiert, dass zu einem späteren Zeitpunkt auf ein zertifizierbares System erweitert werden kann.
Dadurch entsteht kein Verlust und Sie können sich in Ruhe mit Ihrem Praxisteam in das QM-System einarbeiten.
Denken Sie bitte an den Fristablauf am 31.12.2009. Die Zeit drängt.
Sollten Sie hausärztlich tätig sein so berücksichtigen Sie bitte, dass das QM-System bei den neuen Hausarztverträgen relevant sein wird.
In Zahnarztpraxen wird hauptsächlich über eine DIN EN ISO 9001:2000 Zertifizierung gesprochen. Dies bedeutet ein eindeutiges Argument für eine Zahnbehandlung in Deutschland und gegen eine Zahnbehandlung im benachbarten Ausland. Einige Zahnarztpraxen haben schon vor der gesetzlichen Pflicht ihre Chancen durch eine Zertifizierung erkannt und diese auch umgesetzt.
Trotzdem kann es Situationen in der Praxis geben (Mutterschutz, Personalwechsel, etc.), die einen langsamen Einstieg in die Thematik erforderlich machen.
Für dieses Fälle habe ich das QM-System nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses QM-Einstieg entwickelt.
Einrichtungen der Behindertenhilfe verfügen oftmals nicht über genügend personelle Ressourcen um eine/n Mitarbeiter/in für die Einführung und Aufrechterhaltung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements abzustellen. Hier übernimmt dann die Einrichtungsleitung neben den administrativen Aufgaben auch für das Qualitätsmanagement-System die Verantwortung. Die Zusammenarbeit mit einer freiberuflich tätigen Qualitätsmanagerin ist in diesem Fall eine große Entlastung der Einrichtungsleitung und verringert den Zeitaufwand wesentlich. Ein solches Verfahren bietet die Chance das Qualitätsmanagement nicht als Belastung, sondern als Gewinn und Chance zur ständigen Verbesserung der Einrichtung werden zu lassen.
In der Öffentlichkeit wird derzeit viel über die Qualität sowohl der stationären, als auch der ambulanten Pflege gesprochen. Als Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Behindertenhilfe oder amb. Pflegedienst sieht man sich einer zunehmenden Skepsis gegenüber. Auch hier bietet die intensive Beschäftigung mit der eigenen Qualität eine Sicherheit für Patienten, Bewohner und Angehörige, die wieder Vertrauen schafft.
Wie können Sie dieses besser nachweisen als durch die Zusammenarbeit mit einer Qualitätsmanagerin?
Gerne helfe ich Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben. Sprechen Sie mich an.